Alle unsere Fahrschüler sind automatisch bei der Fahrlehrerversicherung unfallversichert. Das gilt sogar schon für den Weg zum Unterricht.
Diese Leistungen werden von der Fahrlehrerversitherung garantiert:
Invaliditätsleistung 52.000 Euro Grundsumme
Invalidität liegt immer dann vor, wenn es innerhalb eines Jahres aufgrund eines Unfalls zu einer dauernden körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit kommt. Entsprechend dem Grad der Beeinträchtigung (bereits ab 1 %) erfolgt die Leistung aus der Fahrschüler-Unfallversicherung. Grundlage ist die vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität. Durch die Mehrleistung verdoppelt sich die Leistung ab einem lnvaliditätsgrad von 90%.Das bedeutet z.B.:
Invaliditätsgrad Invaliditätsleistung
60% EUR31.200
90% EUR 93.600
100% EUR 104.000
Leistung im Todesfall 5.200 Euro
Die vereinbarte Summe wird fällig, wenn der Fahrschüler innerhalb eines Jahres nach dem Unfall on den Unfallfolgen stirbt.
Krankenhaustagegeld /Genesungsgeld 16 Euro täglich
Der vereinbarte Betrag wird für jeden Tag gezahlt, an dem sich der Fahrschüler zur vollstationären Behandlung im Krankenhaus befindet (maximal zwei Jahre). Im Zusammenhang mit dem Krankenhaustagegeld erhält der Versicherte für die gleiche Anzahl von Tagen, die er im Krankenhaus war (maximal 100 Tage), noch einmal den vereinbarten Betrag (Genesungsgeld).
Bergungskosten 5.200 Euro
Kosten für Rettung und die Suche nach Verletzten sowie in diesem Zusammenhang entstandene Kosten für den Transport ins Krankenhaus und in den Heimatort.
Übergangsleistung 1.600 Euro
Bis der Grad der Invalidität festgestellt wird, kann einige Zeit vergehen. Um die bis dahin anfallenden Kosten abzudecken, gibt es die Übergangsleistung. Diese wird unabhängig von einer möglichen Invaliditätsleistung fällig, wenn mindestens 6 Monate nach dem Unfall noch eine Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit von 50 % oder mehr besteht und auch durchgehend bestanden hat.
Unser Vertragspartner:
FAHRLEHRERVERSICHERUNG / VEREIN AUF GEGENSEITIGKEIT